POLNISCHE PFLEGEKRÄFTE - INFOS UND TIPPS
Polnische Kräfte engagieren – Wissenswertes und hilfreiche Tipps
Polnische Pflegekräfte haben sich in Deutschland nahezu unentbehrlich gemacht. Zu Recht: Schließen sie doch hierzulande eine Riesenlücke in der Versorgung älterer Menschen. Sprachkenntnisse sind aufgrund der Lage beider Länder nur selten ein Problem. Was aber kommt auf jemanden zu, der sich entschließt, eine Pflegekraft aus Polen einzustellen? Welche Tätigkeiten darf sie überhaupt ausüben und – für viele Menschen ganz wichtig – wer soll das bezahlen?
„Polnische Pflegekräfte“ – was heißt das eigentlich?
Mit den Jahren hat sich eingebürgert, den Begriff synonym für alle Pflegekräfte aus Osteuropa zu nennen. Das ist nicht abwertend gemeint, es handelt sich lediglich um eine Art Oberbegriff. Inzwischen gibt es aufgrund gelockerter EU-Regelungen eine Menge Länder, welche Pflegekräfte nach Deutschland entsenden. Der Grund: Hier verdienen sie häufig mehr als in ihrem Herkunftsland.
Immer aber üben sie eine ganz bestimmte Tätigkeit aus: häusliche Rund-um-die-Uhr Betreuung älterer Menschen. Das ermöglicht den Senioren, möglichst lange in den vertrauten vier Wänden zu leben. Es hilft gegen den Schock eines Umzuges ins Pflegeheim, erhält die Selbstständigkeit und Mobilität. Im Idealfall entwickelt sich zwischen den Pflegekräften und dem pflegebedürftigen Menschen ein Vertrauensverhältnis, welches einer Freundschaft ähnelt.
Andererseits ist diese Arbeit nicht zu unterschätzen. Ein weiterer Grund für die Einstellung polnischer Pflegekräfte findet sich hier: Häufig ist die Arbeit anstrengend und äußerst anspruchsvoll. Wer so viel tun soll, wird gefordert, körperlich wie auch seelisch. Nicht nur Heime, auch ambulante Dienste haben Schwierigkeiten, Personal zu finden – für die 24-Stunden-Pflege im Haushalt wird die Suche nach geeigneten Pflegekräften dann natürlich noch schwieriger.
Diese Länder entsenden häufig Pflegekräfte nach Deutschland:
- Polen
- Rumänien
- Tschechien
- Slowakei
- Ungarn
- Litauen
Wofür lassen sich polnische Kräfte einsetzen?
Mittlerweile leben und arbeiten ungefähr 300.000 ausländische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten. Was sie dort tun dürfen, bestimmt jedoch nicht der Haushaltsvorstand allein. Denn das ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Ausgebildet oder nicht – das ist der Unterschied:
In Deutschland dürfen bestimmte pflegerische Tätigkeiten ausschließlich examinierte Fachkräfte vornehmen. Sie lernen in einer üblicherweise dreijährigen Ausbildung …
- wie man Spritzen richtig setzt,
- wie die Gesetzeslage zur korrekten Verabreichung von Medikamenten ist,
- wie man Kompressionsstrümpfe so anzieht, dass sie auch nach Stunden noch richtig sitzen
- wie man Verbände wechselt
… und vieles mehr. Das stellt eine gewisse Qualität in der Versorgung Älterer und pflegebedürftiger Menschen sicher.
Dies ist zugleich eine unvollständige Liste derjenigen Tätigkeiten, welche polnische Pflegekräfte nicht ausüben dürfen. Der Grund: Im Normalfall verfügen sie nicht über die dazu nötige Ausbildung.
Das darf eine ungelernte Pflegekraft
Vergleicht man die obige Liste mit der folgenden, werden die Unterschiede deutlich. Einfache Tätigkeiten, welche ebenso gut die Angehörigen übernehmen könnten, dürfen auch polnische Pflegekräfte durchführen. Es handelt sich dabei vorwiegend um fachlich weniger anspruchsvolle Tätigkeiten.
- Grundpflege: Waschen und Ankleiden
- Begleitung außer Haus, zum Beispiel zum Arzt oder Einkaufen
- Hilfe im Haushalt: Waschen, kochen, reinigen
- Anregung geben: Mobilität fördern, Gesellschaft leisten
Welche Möglichkeiten es gibt, eine polnische Pflegekraft einzusetzen
Daraus ergibt sich vor allem der große Bereich der häuslichen Aufgaben, welche polnische Pflegekräfte im Allgemeinen übernehmen. Bei nur leicht eingeschränkten Menschen reicht das oft schon aus: Sie kommen zum überwiegenden Teil noch allein zurecht, brauchen aber bei gewissen Dingen Hilfe. Hier ist der Einsatz einer Pflegekraft aus Polen sinnvoll.
So kann sie morgens beim Aufstehen, Waschen und Ankleiden helfen. Sie kann Frühstück zubereiten und dabei Gesellschaft leisten, wenn gewünscht. Der Gang zum Arzt ist ebenfalls nicht mehr so beschwerlich, weil die Pflegekraft die Organisation übernimmt: Taxi rufen, Begleiten, Anmelden sowie Gesellschaft leisten beim Warten.
Schwer Pflegebedürftige allerdings wird eine polnische Pflegekraft nur in den seltensten Fällen allein betreuen. Der Grund liegt in der schon erwähnten Beschränkung ihrer Tätigkeiten. Hat sie keine medizinische oder pflegerische Ausbildung, bleiben die grundlegenden Tätigkeiten einem ambulanten Dienst vorbehalten.
Pflegekräfte als Vertrauenspersonen
Doch es geht auch in Kombination: Dann übernimmt die Pflegekraft aus Osteuropa all das, was der ambulante Pflegedienst nicht leistet. Die Fachkraft verabreicht dann lediglich zum Beispiel die Medikamente, die Pflegekraft kümmert sich um alles Weitere.
So können polnische Pflegekräfte im Lauf der Zeit zur Vertrauensperson werden. Anstatt nämlich ständig wechselnde Menschen ins eigene Zuhause zu lassen, wird der Pflegebedürftige von immer denselben Menschen umsorgt. Auf sie kann er sich einstellen – viele ältere Menschen schätzen das. Auch bei beginnender Demenz ist es ein großer Vorteil.
Pflegekräfte aus Polen: Worauf sollte man achten?
Diese große Nähe bedingt aber auch die große Sensibilität des Themas. Eine polnische Pflegekraft muss viel können: nicht nur organisatorisch im Haushalt. Auch menschlich muss alles passen, weshalb auch die charakterliche Eignung wichtig ist. Wie aber lässt sich so etwas herausfinden?
Darauf kommt es an
- fachliche Fertigkeiten im Haushalt wie auch bei der Grundpflege
- Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber bzw. betreuter Personen
- gute bis sehr gute Deutschkenntnisse
- menschliche und charakterliche Eignung
All das lässt sich kaum auf eigene Faust herausfinden. Hier nehmen darum Vermittlungsagenturen einen Großteil der Arbeit ab: Sie können aus einem großen Pool an Bewerberinnen viele Vorschläge unterbreiten.
Kosten einer Pflegekraft aus Polen
Wichtig: Der deutsche Mindestlohn gilt auch hier! Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine oder mehrere polnische Pflegekräfte einzustellen, der sollte mit Kosten von 2.200 bis 5.000 Euro im Monat rechnen. Das kommt natürlich auch auf die Zahl der Pflegekräfte aus Polen und zu betreuenden Personen im Haushalt an. Die Sprachkenntnisse spielen ebenfalls eine Rolle.
Noch ein Hinweis:
Es ist in Deutschland verboten, 24 Stunden nur eine einzige Pflegekraft zu beschäftigen. Die sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft gibt es darum eigentlich gar nicht. Vielmehr teilen sich bei Rund-um-die-Uhr-Pflege mehrere Kräfte die Zeit auf. Grund sind arbeitsrechtliche Bestimmungen zu Mindestruhezeiten zwischen den Diensten.
So setzen sich die Kosten zusammen:
- Lohn samt Steuern
- Sozialversicherung
- nötige Versicherungen, etwa Unfallversicherung, sowie Verpflegung
- nur Entsendemodell: Gebühren von Vermittlungs- und Betreuungsagentur
Hier kommt es natürlich darauf an, welches Modell man wählt – ob man also selbst Arbeitgeber ist und direkt einstellt oder die Dienste einer Agentur in Anspruch nimmt.
Diese Modelle zur Anstellung polnischer Pflegekräfte gibt es
- Entsende-Modell
- Arbeitgeber-Modell
Im Entsende-Modell via Agentur muss man sich kaum selbst um etwas kümmern. Das ist der große Vorteil daran: die Sozialversicherung zum Beispiel wird bereits im Heimatland abgeschlossen. Es gibt zwei Agenturen, welche sich gemeinsam um alles kümmern: eine im Heimatland, das ist die Betreuungsagentur. Sie ist der eigentliche Arbeitgeber, entsendet die Pflegekraft und ist damit weisungsbefugt. Zudem gibt es eine Agentur in Deutschland, die vermittelt. Das ist die Agentur, mit der Interessierte zuerst Kontakt aufnehmen, die Vermittlungsagentur also.
Wer das möchte, sollte ruhig mehrere Agenturen vergleichen. Persönliche Nachfrage schadet ebenfalls nicht: Seriöse Agenturen bieten unter anderem eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung. In deren Verlauf lassen sich weitere Fragen klären.
Gerne bieten wir Ihnen als langjährig erfahrene Vermittlungsagentur unverbindliche Informationen zur Beschäftigung polnischer Pflegekräfte. Rufen Sie uns gerne an!
Das Arbeitgeber-Modell hat natürlich ebenfalls seine Vorteile. Hier bestimmt der Pflegebedürftige oder einer seiner Angehörigen die Konditionen der Anstellung einer Pflegekraft aus Polen. Doch auch der Nachteil liegt auf der Hand: Man muss sich um alles selbst kümmern. Schwer nachzuprüfen ist etwa die echte Qualifikation der Pflegekraft. Zudem müssen organisatorische Dinge selbst geklärt werden, wozu auch Schichtpläne, Gehalt und Versicherungen aller Art zählen. Aus diesem Grund ist das kein verbreitetes Modell – der damit verbundene Aufwand schreckt einfach zu viele Menschen ab.
Wer zahlt das? Lässt es sich von der Steuer absetzen?
Immer zahlt derjenige, welcher einstellt – derjenige also, der etwa die Vermittlungsagentur beauftragt. Leider gibt es kaum gesetzliche Möglichkeiten, die doch recht hohen Kosten abzufedern. Im Einzelfall bietet der Staat Pflegegeld oder auch Verhinderungspflege.
Die Kosten lassen sich aber steuerlich absetzen – man kann sie als haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse geltend machen, bis zu 4.000 Euro im Jahr („Pflege- und Betreuungsleistungen“, § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
Für diese Personengruppen bietet sich eine polnische Pflegekraft an:
Leicht pflegebedürftige Menschen können oft noch viel allein tun. Auch Demenz im Anfangsstadium lässt sich mit professioneller Unterstützung gut in den Griff bekommen. Alle Senioren, die wenig bis keine medizinische Hilfe benötigen, kommen darum für eine Betreuung durch Pflegekräfte aus Polen infrage.
Schwieriger wird es bei größerem Hilfebedarf, weil die meisten osteuropäischen Pflegekräfte keine medizinischen Tätigkeiten verrichten dürfen. Je mehr dieser Tätigkeiten also zu verrichten sind, desto weniger geeignet ist eine Betreuung durch Pflegekräfte aus Polen. Für die Unterstützung dieser Menschen kommt je nach Schwere der Beeinträchtigung ein ambulanter Pflegedienst oder ein Seniorenheim infrage.
Diese Vorteile bieten Pflegekräfte betreuten Menschen
- länger daheim leben
- selbstbestimmt leben
- daraus resultiert: besseres Allgemeinbefinden
Nur leicht pflegebedürftige Menschen möchten oft vor allem Eines: ihre Eigenständigkeit so lange wie möglich erhalten. Dazu gehört selbstbestimmtes Leben, fast immer in den eigenen vier Wänden. Vielleicht hat man Jahrzehnte in dieser Wohnung verbracht, an jedem Zimmer, an jedem Möbelstück hängen Erinnerungen. Die Nachbarn kennen sich untereinander, auch die Geschäfte zum Einkaufen in der Nähe werden gern aufgesucht.
All das gibt niemand gern auf. Und wozu auch, wenn es nicht sein muss? Wer nur leicht pflegebedürftig ist, der kann mit etwas Hilfe oft noch sehr lange in der vertrauten Umgebung bleiben. So können sich unter anderem Menschen mit Alzheimer im Anfangsstadium besser daheim zurechtfinden. Angehörige werden entlastet, Senioren leben zufriedener.
Praxis: So finden Sie eine Pflegekraft aus Polen
Wer bei der Suche auf ein paar wichtige Punkte achtet, wird bei der Suche rasch fündig. Vermittlungsagenturen haben ein Interesse an zufriedenen Kunden und legen deshalb Wert auf Transparenz. Viele Agenturen geben ihren Kunden die Möglichkeit der Bewertung oder der Aussage darüber, ob man mit dem Service zufrieden war.
Informieren Sie sich:
- Welche Kündigungsfristen gibt es?
- Sind auch kurze Laufzeiten möglich, etwa ein Monat?
- Wie steht es mit einer unverbindliche Erstberatung?
Fazit
Somit haben polnische Pflegekräfte mehrere Vorteile. Obwohl sie nicht jede pflegerische Tätigkeit ausüben dürfen, entlasten sie doch Angehörige enorm. Fachlich versiert und oft gut Deutsch sprechend, kümmern sie sich rund um die Uhr um Senioren.
Sie schließen damit eine Lücke: Was der professionelle Pflegedienst nicht leisten kann, übernehmen sie. Mit Grundpflege, Hilfe im Haushalt und Begleitung außer Haus erfüllen sie wichtige Tätigkeiten, bei denen ein älterer Mensch als erstes Hilfe benötigt. Zudem bauen sie im Lauf der Zeit persönliche Bindungen auf – auch dies unverzichtbar bei häufig allein lebenden Senioren.
Insgesamt ermöglichen sie damit Senioren, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Das verhilft den älteren Menschen zu einem eigenständigen Leben, was wiederum für besseres Allgemeinbefinden sorgt. So bleiben ältere Menschen auch länger mobil. Die Einstellungsformalitäten übernehmen häufig Vermittlungsagenturen, was die Suche einfacher gestaltet.
Möchten Sie weiterführende Informationen zum Thema polnische Pflegekräfte? Für eine erste unverbindliche Beratung per Telefon stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: 24 Stunden Pflege – liebevoll und kompetent.
Häufig gestellte Fragen zum Thema häusliche Pflege durch polnische Pflegekräfte
Was umfasst die 24 Stunden Betreuung?
Bei einer 24h Betreuung steht das Personal in erster Linie rund um die Uhr für die pflegebedürftige Person zur Verfügung und übernimmt dabei leichte pflegerische Tätigkeiten, wie z. B. Hilfe beim Ankleiden, Waschen, Toilettengang, Essen. Des weiteren werden auch Aufgaben im Haushalt übernommen, wie Kochen, Spülen, Wäsche waschen, Wohnung reinigen etc. Das Personal wohnt dabei zusammen mit der zu betreuenden Person, leistet dieser Gesellschaft und steht zur Seite, wie z. B. beim Spaziergang. Auf Wunsch ist auch die Entsendung einer examinierten Pflegekraft möglich, welche auch zusätzliche Pflegeaufgaben übernehmen kann.
Auch wenn die Pflegekraft 24 Stunden zur Verfügung steht, ist dies natürlich nicht gleichzusetzen mit 24 Stunden Arbeit täglich. Vielmehr geht es hierbei um die Gewährleistung einer Betreuung, wann immer diese notwendig ist, also einer Rufbereitschaft rund um die Uhr. Hierbei unterliegt Ihre polnische Pflegekraft dem polnischem Arbeitsrecht, da diese sozialversicherungspflichtig in Polen beschäftigt ist. Hieraus ergibt sich eine Regelarbeitszeit von maximal 40 Stunden / Woche, die einzuhalten ist.
Welche Rahmenbedingungen gibt es?
Das Personal für die s. g. Pflege aus Polen benötigt ein kostenfrei zur Verfügung gestelltes Zimmer, inkl. Badmitbenutzung und Verpflegung.
Wird die Betreuung stets vom gleichen Personal übernommen?
Gewöhnlich teilen sich zwei entsandte Personen wechselweise die Betreuung, wobei in der Regel nach ca. 3 Monaten der Wechsel stattfindet. Dieser Turnus kann auf Wunsch und nach Absprache auch verlängert oder verkürzt werden.
Wie lange dauert es, bis die Haushaltshilfe eintrifft?
In der Regel trifft die Haushaltshilfe ca. 10 – 14 Tage nach Beauftragung bei Ihnen ein. In Notfällen oder auf Ihren Wunsch hin auch früher.
Wie sind die Arbeitszeiten der Pflegekräfte?
Die Pflegekräfte stehen Ihnen rund um die Uhr für die Pflege zu Hause zur Verfügung und passen sich dabei Ihrem Tagesrhythmus an. Allerdings sollte darauf geachtet werden, daß die Pflegekräfte angemessene Freizeit erhalten. Dies kann z. B. ein kompletter Tag oder zwei halbe Tage in der Woche sein. Bei der Betreuung durch polnische Pflegekräfte unterliegen diese als aus Polen entsendete Kräfte dem polnischen Arbeitsrecht. Die Regelarbeitszeit liegt hier bei maximal 40 Stunden / Woche, die einzuhalten ist.
Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
Im Schnitt liegen die monatlichen Kosten für die häusliche Pflege, je nach ihrem persönlichem Bedarf, zwischen 2.150 und 2.350 EUR. Dieser Betrag deckt alle für das Pflegepersonal anfallenden gesetzlichen Aufwendungen (Kranken-, Sozialversicherung, Steuern, MwSt.) ab. Unser Service, d. h. die Vermittlung der polnischen Pflegekraft, ist kostenlos. Kosten fallen demnach ausschließlich für die Pflegekraft an.
Fallen neben den monatlichen Kosten weitere Gebühren an?
Für die Anreise und bei jedem Wechsel des Personals fallen 100 bis 200 EUR Fahrtkosten an. Des weiteren sind ein kostenfreies Zimmer sowie die Verpflegung (Kost und Logis) von Ihnen zu stellen.
Wann wird die erste Rechnung fällig?
Die Pflege zu Hause wird Ihnen oder auf Wunsche Ihren Angehörigen monatlich (gewöhnlich zum Monatsende) direkt vom entsendenden Unternehmen in Rechnung gestellt.
Ist es legal, Pflegepersonal aus dem Ausland zu beschäftigen?
Das Pflegepersonal verrichtet seine Arbeit völlig legal bei Ihnen. Dabei ist und bleibt (beim Einsatz von polnischen Pflegekräften) das Personal sozialversicherungspflichtig beim entsendenden Unternehmen in Polen beschäftigt. Ihre Pflegekraft wird nach geltendem EU Recht zur Verrichtung einer Dienstleistung legal entsendet.
Was passiert, wenn wir mit der Pflegekraft nicht zufrieden sind?
Wir stehen Ihnen auch nach der Vermittlung einer polnischen Pflegekraft mit Rat und Tat zur Seite. In einem solchen Fall vermitteln wir zwischen den Parteien und bemühen uns schnellstmöglich um eine neue Pflegekraft für Sie. In der Regel sind die betreuten Personen aber sehr zufrieden und ein solcher Fall tritt eher sehr selten auf.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Sie können den Dienstleistungsvertrag monatlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Sprechen die Pflegekräfte deutsch?
Es können Pflegekräfte mit verschiedenen Deutschkenntnissen entsendet werden. Nach Ihren Vorgaben und Wünschen suchen wir Ihre Pflegekraft aus, und können dabei auf Personal mit Grundkenntnissen bis hin zu sehr guten Sprachkenntnissen zurückgreifen. Die Sprachkenntnisse sind ein wichtiger Faktor bei den Kosten für das Personal. Für eine Pflegekraft mit Sprachgrundkenntnissen fallen monatlich weniger Kosten an, für eine mit guten Sprachkenntnissen dementsprechend mehr. Wir empfehlen beim Einsatz von polnischen Pflegekräften mindestens Deutsch Grundkenntnisse.
Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen?
Da zwischen ausländischen Pflegedienstleistern und den deutschen Pflege- bzw. Krankenkassen keinerlei Vereinbarungen bestehen, werden die Kosten nicht übernommen. Diese sind somit privat zu begleichen. Allerdings können Geldleistungen, s. g. „selbst beschaffte Pflegehilfen„ geltend gemacht werden. Je nach Pflegegrad gestaltet sich dies (Pflegegeld mit Stand 2018) wie folgt:
Pflegegrad 1: Anspruch auf halbjährige Beratungsbesuche, bis zu 125 EUR monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 2: 316 Euro monatlich, 125 EUR monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 3: 545 Euro monatlich, 125 EUR monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 4: 728 Euro monatlich, 125 EUR monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 5: 901 Euro monatlich, 125 EUR monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Warum ist es ratsam, Pflegekräfte über eine Agentur zu beschäftigen?
Unser Service ist völlig kostenlos für Sie, d. h. sowohl vor, als auch nach der Vermittlung einer polnischen Pflegekraft stehen wir Ihnen als deutschsprachiger Ansprechpartner zur Seite. Wir haben die Möglichkeit, aus einer großen Datenbank an Pflege-Mitarbeitern auszuwählen und können somit speziell auf Ihre Wünsche eingehen. Des weiteren sind alle entsendeten Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig in Polen beschäftig und betreuen sie somit 100% legal in Deutschland.
Der Betreuungsumfang hat sich nach Vertragsabschluss geändert. Was nun?
Wir sprechen für Sie die notwendigen Änderungen mit dem entsendenen Unternehmen ab und veranlassen ggf. die Entsendung neuen Personals, falls dies bei dem neuen Betreuungsumfang notwendig ist.
Kann ich die Pflegekräfte mit zusätzlichen Aufgaben betrauen?
Dies ist nicht zulässig und würde gesetzlich zu einer unerlaubten Beschäftigung von Ausländern führen. Das Personal ist verpflichtet, sich an die Anweisungen des entsendenden Unternehmens zu halten. Hierbei können alle vorab mit Ihnen vereinbarten Tätigkeiten durchgeführt werden. Für den Fall, daß sie das Personal für weitere Tätigkeiten einsetzen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir veranlassen die Erweiterung der Tätigkeitsfelder Ihres Dienstleistungsvertrages beim entsendenden Unternehmen. Danach kann Ihr Betreuungspersonal die zusätzlichen Tätigkeiten übernehmen und ist weiterhin zu 100% legal beschäftigt.
Muss ich die ausländische Pflegekraft anmelden?
Dies ist nicht nötig, da Sie gegenüber der Pflegekraft nicht als Arbeitgeber auftreten. Diese ist und bleibt beim entsendenden Unternehmen in Polen beschäftigt. Somit ist eine behördliche Meldung in Deutschland nicht notwendig. Sie beauftragen lediglich das polnische Pflegeunternehmen zur Ausübung einer Dienstleistung, welches darauf eine in Polen sozialversicherungspflichtig beschäftige Pflegekraft entsendet.